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A L L G E M E I N E    G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N







Sie erkennen folgende Vertragsbedingungen der Veranstalterin – Maria Appelhoff, Augustastr. 29 A , 58089 Hagen,- mit Ihrer Anmeldung an:

1       Abschluss des Veranstaltungsvertrages

Mit Ihrer schriftlichen oder (fern-) mündlichen Anmeldung bieten Sie Maria Appelhoff – im folgenden „Veranstalterin“ genannt – den Abschluss eines Veranstaltungsvertrag verbindlich an. Melden Sie mehrere Teilnehmer an, haften Sie auch für deren Zahlungsverpflichtung aus dem Veranstaltungsvertrag als Gesamtschuldner. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Veranstalterin die Anmeldung bestätigt. Weichen Bestätigung und Anmeldung voneinander ab, so gilt die Bestätigung als neues Angebot. 

a) Ein geänderter Vertrag kommt nur dann zustande, wenn Sie innerhalb von 7 Tagen die Annahme erklären, was auch durch die Zahlung des Veranstaltungspreises geschehen kann.

b) Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erhalten Sie einen Veranstaltungsplan mit allen notwendigen Einzelheiten. Sollten Ihnen 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ein solcher Veranstaltungsplan noch nicht zugegangen sein, wird im Interesse der ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung um einen kurzen Hinweis gebeten.

2    Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Beschreibung der Veranstaltung und aus den Angaben in der Veranstaltungsbestätigung.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, werden nur mit schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter verbindlich .

3    Rücktritt / Umbuchung des Teilnehmers

Sie können jederzeit vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten, jedoch nur durch schriftliche Erklärung. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin.

a) Treten Sie eine Veranstaltung nicht an und haben dies nicht zuvor schriftlich angekündigt, müssen Sie den Veranstaltungspreis in vollem Umfang tragen.

b) Als Aufwandsentschädigung für Vorbereitungen und den blockierten Termin, gelten folgende Rücktrittskosten:
(a)    bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 %
(b)    bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 %
(c)    bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 %
(d)    bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 %
(e)    bei kurzfristiger Anmeldung   siehe 6b).

c) Ein Anspruch auf Berücksichtigung von Umbuchungswünschen, die später als 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei der Veranstalterin eingehen, besteht nicht.

d) Kann ein Teilnehmer aus persönliche Gründen nicht an der Veranstaltung teilnehmen, kann eine Ersatzperson benannt werden. Bearbeitungsgebühren fallen nicht an.

4   Rücktritt seitens der Veranstalterin

Die Veranstalterin behält sich vor, Veranstaltungen abzusagen, falls eine im Vertrag angegebene Mindestzahl von Teilnehmern eine Woche vor Veranstaltungsbeginn nicht zustande gekommen ist. In diesem Fall werden auf den Veranstaltungspreis erfolgte Zahlungen erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

5   Teilnahmebedingungen

a) Die Veranstalterin ist berechtigt, auch ohne Angaben von Gründen Anmeldungen von Einzelpersonen oder ganzen Gruppen abzulehnen.

b) Bei stark auffälligen Verhaltensweisen von Teilnehmern ist die Veranstalterin zum sofortigen Ausschluss derselben berechtigt, ohne dass es der Angabe von Gründen bedarf.

c) Die Veranstalterin ist von eventuellen Krankheiten, Medikamentenabhängigkeiten, Allergien (gegen Insektenstiche, Pollen, Sonnenlicht etc.) oder Behinderungen von Teilnehmern bereits bei der Buchung zu unterrichten. Obwohl Programme generell auf Gruppen mit behinderten Teilnehmer abgestimmt werden können, behält sich die Veranstalterin vor, die Annahme von Anmeldungen – nach eingehender Beratung mit den Gruppenbetreuern – von der Durchführbarkeit der Programme mit Behinderten abhängig zu machen.

6    Zahlung

a) Die Zahlung soll durch Überweisung auf das Konto der Veranstalterin erfolgen und muss dort spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn gutgeschrieben sein.

b) Bei Anmeldungen wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Veranstaltungspreises fällig. Bei kurzfristigen Anmeldungen (weniger als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) ist der gesamte Veranstaltungspreis sofort fällig.

7    Haftung

a) Die Veranstalterin haftete im Rahmen ihrer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden der Veranstalterin oder einer von ihr mit der Leitung der Veranstaltung betreuten Person zurückzuführen sind. Im übrigen erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr. Es bleibt seitens der Veranstalterin ausdrücklich vorbehalten, bei unvorhersehbaren Umständen im nach ihrer Einschätzung erforderlichen Umfang vom Veranstaltungsplan abzuweichen.

b) Im übrigen können Abweichungen einzelner Veranstaltungsleistungen vom Veranstaltungsplan nicht gerügt werden, die nach Vertragsabschluß notwendig werden, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht wesentlich verändern. Die Veranstalterin ist insoweit berechtigt, gleichwertige und für die Teilnehmer zumutbare Ersatzleistungen anzubieten.

c) Die Haftung des Veranstalters gegenüber dem Veranstaltungsteilnehmer auf Schadenersatz wegen vertraglicher oder vorvertraglicher Ansprüche aus dem Veranstaltungsvertrag ist auf den Veranstaltungspreis beschränkt, soweit der Schaden von ihr oder ihren Verrichtungsgehilfen weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde.

d) Beeinträchtigung oder Ausfall der Leistung durch höhere Gewalt wie, zum Beispiel Unerreichbarkeit des Veranstaltungsortes oder Witterungseinflüsse, berühren nicht den Vergütungsansprüchen der Veranstalterin.

e) Die Veranstaltungen werden im Rahmen des Natur- und Landschaftsbetretungsrechts mit all seinen Beschränkungen durchgeführt. Ergeben sich hieraus während einer Veranstaltung Einschränkungen für den geplanten Ablauf, ist die Veranstalterin berechtigt, die Veranstaltungen im Sinne dieser Gesetze abzuändern, ersatzweise der Zielsetzung der Veranstaltung gleichwertige Leistungen anzubieten.

f) Wird Material aus dem Bestand der Veranstalterin von Teilnehmern beschädigt, zerstört oder verloren, muss diese von Ihnen durch Zahlung des Anschaffungspreise nach Liste ersetzt werden.

g) Die Veranstalterin ersetzt Material der Teilnehmer nur dann, wenn die Beschädigung oder Zerstörung auf das Verschulden der Veranstalterin oder ihrer Gehilfen zurückzuführen ist.

h) Die Veranstalterin haftet insbesondere nicht
a.   Bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten der Teilnehmer
b.   Bei Personen- oder Sachschäden vor dem offiziellen Beginn oder nach dem offiziellem Ende der jeweiligen Veranstaltung und
c.   Für Risiken, die nicht vorhersehbar, nicht beeinflussbar oder nicht zu vertreten sind.

8   Beanstandungen

a) Etwaige Beanstandungen sind sofort der örtlichen Veranstaltungsleitung mitzuteilen, damit diese Gelegenheit zur Abhilfe hat

b) Diesbezügliche Ansprüche müssen innerhalb von 4 Wochen nach dem vereinbarten Rückkehrdatum schriftlich bei der Veranstalterin geltend gemacht werden.

c) Die Anerkennung von Ansprüchen kann erst danach und nur von der Veranstalterin selbst erfolgen; sie bedarf keiner Schriftform. Sämtliche Ansprüche verjähren 6 Monate nach Veranstaltungsende.

9    Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. An Stelle der ungültigen Regelung gilt dann diejenige wirksame Regelung als vereinbart, durch die der von den Parteien in der Vereinbarung übereinstimmend angestrebte wirtschaftliche Zweck soweit wie möglich erreicht wird. Dies gilt auch für den Fall einer Regelungslücke.

10   Gerichtstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird der Ort des Sitzes der Veranstalterin vereinbart.
Zuständig ist das Amtsgericht Hagen.

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